Samstag, 23. November 2013

Wiener Polizei: Amtsgeheimnis ohne Geheimnis

Im Oktober dieses Jahres wurde verpfiffen, in Floridsdorf müssten Verkehrspolizist_innen eine bestimmte Quote an Verkehrsstrafen austeilen. Innenministerin und Personalvertretung schimpfe, Polizeipräsident spricht von Falschmeldung. Es gebe keine Quoten. Von den Chefitäten der Wiener Polizei hörte und las ich keine Stellungsnahme.

Es dauerte etwas mehr als einen Monat, ehe man den Pfeiffenbläser, jenen Beamten, der den besagten Quoten-Hinweis an die Krone lieferte, ausforschen konnte. Er wurde suspendiert. In einer Begründung kündet der Polizeipräsident seinen Untergebenen in Wien von einem "(...) nicht mehr zu heilender Vertrauensbruch zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer (...)". Außerdem betont er den Begriff "Amtsgeheimnis", vor allem als gerichtlich strafbares Delikt.

Amtsgeheimnis? Hatte Polizeipräsident Pürstl nicht selbst versichert, es hätte jene Anweisung, eine Mindestanzahl an Geldstrafen zu erreichen, nie gegeben? Demnach gab es gar kein Geheimnis, dass der Whistleblower hätte verraten können. Wird er also jetzt wegen einer diesbezüglichen Verletzung seiner Verschwiegenheitspflicht bestraft, wirkt dies wie ein Eingeständnis, dass mehr verraten wurde, als bloß die Forderung nach einem "Mindestmaß an Überwachungstätigkeit".

Abgesehen offenbart sich wieder einmal, dass der letzte Urwald Österreichs in dessen Gesetzesbüchern zu finden ist. Die Regelungen zum Schutz von Informanten, im Sinne der Korruptionsbekämpfung, scheinen das typische Wischi-Waschi zu sein. Über die Suspendierung wurde anscheinend bisher nur auf Ö1 und Wien.ORF.at  berichtet. 

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