Mittwoch, 4. April 2012

Grazer Kindesentzug: König Salomo will grüßen

Recht und Gerechtigkeit?!

Ein Vater entführte sein eigenes Kind, entriss es der Mutter, um mit ihm (angeblich vermutlich) nach Dänemark zu fliehen und unter zu tauchen. Abgesehen von dieser bemerkenswerten, sonderpädagogischen Leistung des Kindeserzeugers interessiert die Öffentlichkeit nun die Rechtslage: In Dänemark hat der dänische Vater das Sorgerecht, in Österreich die österreichische Mutter. Die JuristInnen haben auch keine Lösung (obwohl die Entführung auf österreichischem Staatsgebiet erfolgte) und Andere machen sich Sorgen um das Kindeswohl.

Wie könnte aber eine gerechte Entscheidung in diesem Falle aussehen, abgesehen von den juristischen Diskussionen um internationales bzw. europäisches Recht? Ist die Tat des Vaters nicht Ausdruck einer Obsorge-Ungerechtigkeit, wurde er selbst zum Opfer der mangelhaften Regelungen zwischen den EU-Staaten? Uninteressant bzw. wohl kaum!
Selbst wenn eine einheitliche Rechtssprechung in Europa bestünde, müsste das nicht bedeuten, dass der Vater obsorgerechtlich besser dastünde – und der Konflikt wäre nicht unbedingt vermieden. Mutter und Vater haben die Obsorge in jeweils ihrem Heimatland und der Streit geht vermutlich auch darum, in welchem Land das Kind grundsätzlich aufwachsen solle – warum sonst haust der eine Erzeugerteil hier, der andere dort?

Bedeutsam allein ist: Der Vater hat durch seine Tat jedenfalls als solcher versagt. Er wollte sich das praktische Vatersein mit Gewalt aneignen, ohne Rücksicht auf das Wohl (und Stresslevel) des Kindes. Hätte König Salomo(n) mitzureden, wäre sein Urteil eindeutig: Jene auf das Kind Anspruch erhebende Partei, die diesen nur seiner selbst und nicht des Kindes wegen – mit allen Mitteln? – durchsetzten will, muss diesen verlieren. Zumal ein Kind keine Ware ist, über dessen Besitz man vor Gericht verhandeln sollte; und da sich die Mutter nichts zuschulden kommen ließ, was einen gewaltsamen Kindesentzug (im indirekten Interesse des Kindes) gerechtfertigt hätte, ist die Lage beinahe eindeutig.

...Im indirekten Interesse:

Denn wer fragt das Kind? Ein Fünfjähriger kann diesbezüglich bereits eine klare Aussage machen oder aussagekräftige Tendenzen erkennen lassen. Und kein Gericht der Welt kann die Verantwortlichkeit von Eltern ersetzten. Es kann jedoch feststellen, wer unverantwortlich handelt.

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