Donnerstag, 9. August 2007

Fremdenrecht (Muckbuckl II)

Fremdenrecht - zunächst für Österreich gesprochen - ist ein unsinniges Wort. Es umfasst Gesetze die vielen Fremden Rechte entziehen. Nämlich unter anderem Menschenrechte und dies vor allem dann, wenn diese Fremden arm sind. Reiche Fremde hingegen, behandelt das Fremdenrecht, im Gegensatz zu den armen Entmenschenrechteten, kaum, zumindest nicht in der Praxis.

Warum nennt man das Fremdenrecht nicht also anders, dem entsprechend was es eigentlich ist? "Fremdenentrechtungsabkommen (zwischen politischen Parteien) zur Abwehr finanziell unwürdiger Fremder", wäre ein ehrlicher Vorschlag. Zu lang? Nun, man könnte es auch nur noch Fremdenendrecht[1] heißen. Oder zeitgemäßer, denn man kann manchmal mit der Mode gehen, "Befremdungsrecht". Oder einfach nur "Das Rechts", dann wäre wenigstens der (politische) Ursprung der Ent-Sinnung des Begriffes "Fremdenrecht" in das neue Ersatzwort integriert.

[1] Ein sehr altes Wort für diese Kombination, das man extra aus der Geschichte des Landshuter Steuerrechts ausgraben müsste. Endrecht: "Gerichtsverhandlung, in der das Endurteil gefällt wird" [Deutsches Rechtswörterbuch]; also das "Endurteil" bereits in den Sammelbegriff für die den Verhandlungen zugrunde liegenden Gesetzestexten einfügen, um der praktischen Anwendung von "Fremdenrecht" gerecht zu werden.

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